Allgemeine Reisebedingungen - Mercator Reisen Krefeld
Abschluss des Reisevertrages
Sie bieten uns mit Ihrer Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an, dies kann mündlich, telefonisch, schriftlich per Fax oder
E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung und der
Buchungsbestätigung durch uns zustande.
Zahlungen
Ihre Zahlungen sind gemäß §651k BGB insolvenzversichert, weil Sie mit der
Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben, soweit Sie eine
Pauschalreise gebucht haben.
Innerhalb einer Woche nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe
von 10% des Reisepreises (max. 260 EURO pro Person) zu leisten. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden
Ihnen nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung in unserem Büro
ausgehändigt.
Leistungen / Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung in unserem jeweils gültigen Prospekt bzw. im
Internetangebot, insbesondere aus der Reisebestätigung. Sonderwünsche werden
unverbindlich an den jeweiligen Leistungs- träger weitergeleitet und sind kein
Vertragsbestandteil. Alle Angaben in unserem Prospekt bzw. Internet entsprechend
dem Stand der Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet
werden.
Leistungs- und Preisänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B.
Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung und Abweichung nicht
wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle einer
Erhöhung der Beförderungskosten, Wechselkursänderungen oder der Änderung von
Abgaben für bestimmt Leistungen wie Flughafen-, Sicherheits- oder
Hafengebühren, entsprechend der konkreten Auswirkungen auf die Person bzw. pro
Sitzplatz oder pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur
bis 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei
Preisänderung nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtreisepreises sind
Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten.
Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen , Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Zur
Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen.
Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie Rücktritt gewertet. Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, können wir Ersatz
unserer Aufwendungen und der getroffenen Reiseleistungen verlangen. Bei der
Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt.
Die Stornierungs-/Umbuchungsgebühren betragen in der Regel:
a) bei Linienflügen und Sonder-/Charterflügen
Umbuchungen und Stornierungen bis 60 Tage vor Abflug mind. 80 EURO je
Person bei Linienflügen und mind. 130 EURO bei Charterflügen (Condor,
LTU, Air Transat u.a.). Je nach Tarif der Fluggesellschaft können aber
auch bis zu 100% des Flugpreise sofort nach Buchung entstehen. Die genauen
Bedingungen Ihres gebuchten Fluges erfahren Sie bei Buchung und mit der
Bestätigung.
b) bei Flugpauschalreisen und sonstigen touristischen Leistungen:
(Umbuchungen sind nur bis zum 50.Tag vor Reisebeginn mgl.)
bis 60.Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises ;
vom 59.bis 30.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
vom 14.Tag bis 1 Tag (Werktag) vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
und am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach
Reisebeginn fallen 90% des Reisepreises an.
Sollten in der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Reisebausteine - wie Wohnmobilmieten, Aktivreisen , Kreuzfahrten - enthalten sein, so werden die Stornierungsgebühren aufgeteilt nach den jeweiligen Reisebausteinen berechnet.
c) Wohnmobilmieten
bis zum 60.Tag vor Mietbeginn 15% (mind. 200 EURO ) des Mietpreises; bis zum
31.Tag vor Reisebeginn 30% des Mietpreises, bis zum 16.Tag vor Reisebeginn 65%
des Mietpreises, bis 1 Werktag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises. Bei
Nichterscheinen bzw. Stornierung am Tag des Mietbeginns oder später werden 100%
der Mietkosten berechnet. Kosten für Einwegmieten werden im Rücktrittsfall
grundsätzlich zusätzlich berechnet !
Bei einigen Miettarifen ( Cruise America/Canada Flex und El Monte Value) können
diese nicht umgebucht werden. Sie sind grundsätzlich zu stornieren und dann mit
dem dann gültigen Mietpreis neu zu buchen. Die Umbuchungsgebühr beträgt bei
sofortiger Neubuchung bis 30 Tage vor Mietbeginn 60 EURO .
d) Aktiv- und Erlebnisreisen (soweit beim einzelnen Programm keine anderen
Kosten genannt sind)
bis 60 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
von 59.Tag bis 45.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
vom 44.Tag bis 30.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
ab 29.Tag vor Reisebeginn können je nach Programm bis zu 100% des Reisepreises
anfallen.
Je nach Programm- wie z.B. begleiteten Kanutouren, Ausflügen und Touren in
Alaska und im Yukon - können andere Stornofristen und Stornosätze gelten, die
Ihnen bei Buchung genannt werden.
e) Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrten - die von uns vermittelt werden - fallen die Stornokosten
der jeweiligen Reedereien an, die etwa im Bereich wie unsere Stornokosten bei
Pauschalreisen liegen. Die konkreten Bedingungen und Stornokosten werden Ihnen
bei Buchung genannt.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass im kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
odeer aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns
bemühen bei dem Leistungsträger eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu
erreichen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Bei vorzeitiger Rückgabe von Mietfahrzeugen
(Mietwagen, Motorräder, Wohnmobile) ist keine Erstattung möglich.
Rücktritt durch den Veranstalter
Ist in der Tourbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, so kann
diese Tour bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor
Reisebeginn storniert werden.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns nicht zumutbar, sind wir berechtigt diese bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Der eingezahlte Anzahlungs- bzw. Reisepreis wird Ihnen unverzüglich
in voller Höhe zurückgezahlt.
Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wir die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
wir als auch Sie den Vertrag gemäß $651j BGB kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere-
soweit der Vertrag auch die Rückbeförderung umfasst- den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in unserem Prospekt
/Internet angegebenen Reiseleistungen und für die ordnungsgemäße Erbringung
der vereinbarten Reiseleistungen. Für vertragliche Schadensersatzansprüche
haften wir bis Euro 4100 bei Sachschäden, übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe; ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen
Körperschaden handelt.
Für vermittelnde Leistungen, insbesondere für Linienflüge, Schiffs- und
Fährreisen, haften wir nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung, es
gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Wir haften nicht für Leistungsstörungen für vermittelte Fremdleistungen (
Ausflüge, Mietwagen, sportliche Betätigung
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende selbst
verantwortlich. Bei Buchung bzw. mit der Buchungsbestätigung weisen wir auf
gültige Bestimmungen hin, die grundsätzlich nur für deutsche Staatsbürger
gelten. Reisende anderer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Reisende mit
doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich bei den jeweiligen
Ländervertretungen über die Bestimmungen informieren.
Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise
Schwierigkeiten, so kann der Reisende nicht kostenfrei von der Reise
zurücktreten. Es entstehen die vorgenannten Stornokosten.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Bei Leistungsstörungen bzw. auftreten eines Mangels müssen Sie diesen der
örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzeigen und um Abhilfe ersuchen. Ist eine
örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Sie uns (gegen Erstattung
der Kosten) unverzüglich telefonisch oder per Fax benachrichtigen und uns eine
angemessene Frist zur Abhilfe einräumen.
Sämtlich Ansprüche gegenüber den Reiseveranstalter sind innerhalb eines
Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei uns geltend zu
machen. Die Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren nach 3 Jahren.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Reiserücktrittskosten- und Reiseversicherungen
Wir empfehlen unbedingt mit der Buchung eine Reiserücktrittskosten
Versicherung abzuschließen. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer
Auslandskrankenschutz Versicherung, da die gesetzlichen Krankenkassen meist für
Leistungen im Ausland keinen oder nur einen geringen Anteil leisten. Über den
Abschluss der Versicherungen erhalten Sie von uns auf Wunsch weitere
Informationen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, die Personen die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die Ihren Wohnsitz im Ausland
haben, ist der Gerichtsstand Krefeld.
Veranstalter:
Mercator Reisen Heinz Dieter Sellke
Stephanstr. 30A
47798 Krefeld / Deutschland
Telefon: 02151-801816
Fax: 02151-20972
email: mercator-reisen@t-online.de
Internet: www.mercator-reisen.de
Stand: 30.3.06
| (C) Mercator Reisen Krefeld Tel.: 02151-801816 mercator-reisen@t-online.de Home Anfrage |