Allgemeine Reisebedingungen - Mercator Reisen Krefeld

Abschluss des Reisevertrages

Sie bieten uns mit Ihrer Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, dies kann mündlich, telefonisch, schriftlich per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung und der Buchungsbestätigung durch uns zustande.
Zahlungen
Ihre Zahlungen sind gemäß §651k BGB insolvenzversichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben, soweit Sie eine Pauschalreise gebucht haben.
Innerhalb einer Woche nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (max. 260 EURO  pro Person) zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung in unserem Büro ausgehändigt.
Leistungen / Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem jeweils gültigen Prospekt bzw. im Internetangebot, insbesondere aus der Reisebestätigung. Sonderwünsche werden unverbindlich an den jeweiligen Leistungs- träger weitergeleitet und sind kein Vertragsbestandteil. Alle Angaben in unserem Prospekt bzw. Internet entsprechend dem Stand der Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

Leistungs- und Preisänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung und Abweichung nicht wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, Wechselkursänderungen oder der Änderung von Abgaben für bestimmt Leistungen wie Flughafen-, Sicherheits- oder Hafengebühren, entsprechend der konkreten Auswirkungen auf die Person bzw. pro Sitzplatz oder pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei Preisänderung nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtreisepreises sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.

Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen , Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reiseleistungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Die Stornierungs-/Umbuchungsgebühren betragen in der Regel:
a) bei Linienflügen und Sonder-/Charterflügen
Umbuchungen und Stornierungen bis 60 Tage vor Abflug mind. 80 EURO  je Person bei Linienflügen und mind. 130  EURO bei Charterflügen (Condor, LTU,  Air Transat u.a.). Je nach Tarif der Fluggesellschaft können aber auch bis zu 100% des Flugpreise sofort nach Buchung entstehen. Die genauen Bedingungen Ihres gebuchten Fluges erfahren Sie bei Buchung und mit der Bestätigung.
b) bei Flugpauschalreisen und sonstigen touristischen Leistungen:
(Umbuchungen sind nur bis zum 50.Tag vor Reisebeginn mgl.)
bis 60.Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises ;
vom 59.bis 30.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
vom 14.Tag bis 1 Tag (Werktag) vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
und am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn fallen 90% des Reisepreises an.

Sollten in der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Reisebausteine - wie Wohnmobilmieten, Aktivreisen , Kreuzfahrten - enthalten sein, so werden die Stornierungsgebühren aufgeteilt nach den jeweiligen Reisebausteinen berechnet.

c) Wohnmobilmieten
bis zum 60.Tag vor Mietbeginn 15% (mind. 200 EURO ) des Mietpreises; bis zum 31.Tag vor Reisebeginn 30% des Mietpreises, bis zum 16.Tag vor Reisebeginn 65% des Mietpreises, bis 1 Werktag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am Tag des Mietbeginns oder später werden 100% der Mietkosten berechnet. Kosten für Einwegmieten werden im Rücktrittsfall grundsätzlich zusätzlich berechnet !
Bei einigen Miettarifen ( Cruise America/Canada Flex und El Monte Value) können diese nicht umgebucht werden. Sie sind grundsätzlich zu stornieren und dann mit dem dann gültigen Mietpreis neu zu buchen. Die Umbuchungsgebühr beträgt bei sofortiger Neubuchung bis 30 Tage vor Mietbeginn 60 EURO .
d) Aktiv- und Erlebnisreisen (soweit beim einzelnen Programm keine anderen Kosten genannt sind)
bis 60 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
von 59.Tag bis 45.Tag vor Reisebeginn   40% des Reisepreises;
vom 44.Tag bis 30.Tag vor Reisebeginn   60% des Reisepreises;
ab 29.Tag vor Reisebeginn können je nach Programm bis zu 100% des Reisepreises anfallen. 

Je nach Programm- wie z.B. begleiteten Kanutouren, Ausflügen und Touren in Alaska und im Yukon - können andere Stornofristen und Stornosätze gelten, die Ihnen bei Buchung genannt werden.

e) Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrten - die von uns vermittelt werden - fallen die Stornokosten der jeweiligen Reedereien an, die etwa im Bereich wie unsere Stornokosten bei Pauschalreisen liegen. Die konkreten Bedingungen und Stornokosten werden Ihnen bei Buchung genannt.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass im kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise odeer aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bemühen bei dem Leistungsträger eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu erreichen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei vorzeitiger Rückgabe von Mietfahrzeugen (Mietwagen, Motorräder, Wohnmobile) ist keine Erstattung möglich.


Rücktritt durch den Veranstalter
Ist in der Tourbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, so kann diese Tour bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn storniert werden.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar, sind wir berechtigt diese bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der eingezahlte Anzahlungs- bzw. Reisepreis wird Ihnen unverzüglich in voller Höhe zurückgezahlt.

Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wir die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß $651j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere- soweit der Vertrag auch die Rückbeförderung umfasst- den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in unserem Prospekt /Internet angegebenen Reiseleistungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Für vertragliche Schadensersatzansprüche haften wir bis Euro 4100 bei Sachschäden, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe; ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. 
Für vermittelnde Leistungen, insbesondere für Linienflüge, Schiffs- und Fährreisen, haften wir nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung, es gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Wir haften nicht für Leistungsstörungen für vermittelte Fremdleistungen ( Ausflüge, Mietwagen, sportliche Betätigung
, Aktivprogramme. )

Mitwirkungspflicht
der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft , einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Buchung bzw. mit der Buchungsbestätigung weisen wir auf gültige Bestimmungen hin, die grundsätzlich nur für deutsche Staatsbürger gelten. Reisende anderer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Reisende mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich bei den jeweiligen Ländervertretungen über die Bestimmungen informieren.
Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, so kann der Reisende nicht kostenfrei von der Reise zurücktreten. Es entstehen die vorgenannten Stornokosten.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Bei Leistungsstörungen bzw. auftreten eines Mangels müssen Sie diesen der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzeigen und um Abhilfe ersuchen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Sie uns (gegen Erstattung der Kosten) unverzüglich telefonisch oder per Fax benachrichtigen und uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen.
Sämtlich Ansprüche gegenüber den Reiseveranstalter sind innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei uns geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Reiserücktrittskosten- und Reiseversicherungen
Wir empfehlen unbedingt mit der Buchung eine Reiserücktrittskosten Versicherung abzuschließen. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenschutz Versicherung, da die gesetzlichen Krankenkassen meist für Leistungen im Ausland keinen oder nur einen geringen Anteil leisten. Über den Abschluss der Versicherungen erhalten Sie von uns auf Wunsch weitere Informationen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, die Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist der Gerichtsstand Krefeld.

Veranstalter:
Mercator Reisen Heinz Dieter Sellke
Stephanstr. 30A
47798 Krefeld / Deutschland
Telefon: 02151-801816
Fax: 02151-20972
email: mercator-reisen@t-online.de
Internet: www.mercator-reisen.de

Stand: 30.3.06

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